Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte
 
Ziele der GUW

 
Die "Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte" (GUW) wurde  im April 1995 in Schloss Münchenwiler (Kt. Bern, Schweiz) von Fachleuten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gegründet. Sie versteht sich jedoch über diese drei Länder hinaus als internationales Forum der Begegnung für Vertreterinnen und Vertreter der verschiedensten Disziplinen. Sie legt ihrer Arbeit einen historisch einheitlichen Wissenschaftsbegriff zugrunde, der ein Auseinanderdriften der "zwei Kulturen", der Geistes- und Naturwissenschaften nicht zulässt. Die GUW betrachtet Universität, Bildung und Wissenschaft als ein historisch gewachsenes, vielfach vernetztes soziales und kulturelles System. Sie greift eine methodisch und perspektivisch eigenständige Forschungsrichtung auf, die sich in der jüngeren und jüngsten Vergangenheit als eine verfassungs-,sozial-undkulturgeschichtlichzentrierteUniversitätsgeschichte zwischen den institutionell etablierten Arbeitsfeldern ‘Bildungsgeschichte’ und ‘Wissenschaftsgeschichte’ erfolgreich angesiedelt hat. Sie bemüht sich um die Einheit der Geschichte und verfolgt ihren Gegenstand über alle Epochen hinweg bis in die unmittelbare Gegenwart. Sie möchte vor allem die langfristigen, oft ‘stillen’ Veränderungen verständlich machen, die Universität, Bildung und Wissenschaft in vormodernen und modernen Gesellschaften hervorgerufen haben.

Die GUW fördert u.a. durch länderübergreifende und naturgemäss interdisziplinäre Projekte und Tagungen die wissenschaftliche Forschung und Lehre im Gesamtgebiet der Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte. Sie stellt ihre Reihe der "Veröffentlichungen der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte" der Publikation von einschlägigen Abhandlungen, namentlich von Monographien, Tagungsakten, Aufsatzsammlungen und Forschungsberichten zur Verfügung. Der engeren Kommunikation dient das von Rüdiger vom Bruch herausgegebene "Jahrbuch für Universitätsgeschichte" (Bd. 1, Stuttgart 1998ff.); es ist kein Organ der GUW, steht jedoch den Zielen der Gesellschaft personell und wissenschaftlich sehr nahe.

Für weitere Auskünfte stehen die Vorstandsmitglieder zur Verfügung, namentlich der Präsident Prof. Dr. Rainer C. Schwinges, Historisches Institut der Universität Bern, Länggassstrasse 49, CH-3000 Bern 9, email: rainer.schwinges[at]hist.unibe.ch oder der Sekretär Dr. Christian Hesse, Historisches Institut der Universität Bern, Länggassstrasse 49, CH-3000 Bern 9, email: christian.hesse[at]hist.unibe.ch. An den Präsidenten kann auch der  ausgefüllte Beitrittsantrag zusammen mit einer dem Gesellschaftszweck entsprechenden Publikationsliste geschickt werden. 

Beitrittsantrag zum Ausdrucken
 
 

Satzung 

der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte
(Stand 07.07.2008)


ART. I

1.Die Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte (GUW), getragen von Fachvertreterinnen und -vertretern in Deutschland, Österreich und der Schweiz, stellt sich die Aufgabe, wissenschaftliche Forschung und Lehre zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte einschliesslich der Bildungsgeschichte zu fördern, insbesondere

a)durch Referate und Aussprachen in Versammlungen der Mitglieder,

b)durch geeignetes Wirken in wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Archiven).

c)Die Gesellschaft bemüht sich, die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen des Gesellschaftszwecks an geeigneter Stelle oder in eigenen Publikationsorganen zu fördern.

2.Die Gesellschaft verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne steuergesetzlicher Regelungen der genannten Länder.

3.Sitz der Gesellschaft ist vorerst Bern.

ART. II

1.Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer sich auf dem Gebiet der Universitäts- oder Wissenschaftsgeschichte durch entsprechende wissenschaftliche Veröffentlichungen ausgewiesen hat.

2.Über die Aufnahme auf schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die neuen Mitglieder werden in geeigneter Form den Mitgliedern der Gesellschaft vorgestellt.

3.Die Gesellschaft kann eine Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.

ART. III

1.Die ordentliche Mitgliederversammlung soll regelmässig alle zwei Jahre an einem vom geschäftsführenden Ausschuss bestimmten Ort zusammentreten. In dringenden Fällen können ausserordentliche Versammlungen einberufen werden. Auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder ist der geschäftsführende Ausschuss verpflichtet, eine ausserordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen.

2.Auf jeder ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschliessender Aussprache gehalten werden.

ART. IV

1.Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus sieben Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.

2.Drei seiner Mitglieder bilden den geschäftsführenden Ausschuss. Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.

3.Ein Mitglied des Ausschusses wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zum Präsidenten gewählt.

4.Vorstand und Ausschuss organisieren sich selbst.

5.Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre.

6. Wenn ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit ausscheidet, kann sich der Vorstand bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung selbst ergänzen.

7.Der Präsident wird durch einen Sekretär unterstützt. Diesem obliegt die Erledigung des Schriftverkehrs und die Koordination der Gesellschaftsaktivitäten. Er wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.

ART. V

Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der geschäftsführende Ausschuss kann den Beitrag aus Billigkeitsgründen erlassen.

ART VI

Bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks, fällt das gesamte Vermögen an eine gemeinnützige Institution.

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