| Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte | |
| Ziele der GUW | |
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Die "Gesellschaft
für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte" (GUW) wurde
im April 1995 in Schloss Münchenwiler (Kt. Bern, Schweiz) von Fachleuten
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gegründet. Sie versteht
sich jedoch über diese drei Länder hinaus als internationales
Forum der Begegnung für Vertreterinnen und Vertreter der verschiedensten
Disziplinen. Sie legt ihrer Arbeit einen historisch einheitlichen Wissenschaftsbegriff
zugrunde, der ein Auseinanderdriften der "zwei Kulturen", der Geistes-
und Naturwissenschaften nicht zulässt. Die GUW betrachtet Universität,
Bildung und Wissenschaft als ein historisch gewachsenes, vielfach vernetztes
soziales und kulturelles System. Sie greift eine methodisch und perspektivisch
eigenständige Forschungsrichtung auf, die sich in der jüngeren
und jüngsten Vergangenheit als eine verfassungs-,sozial-undkulturgeschichtlichzentrierteUniversitätsgeschichte
zwischen den institutionell etablierten Arbeitsfeldern ‘Bildungsgeschichte’
und ‘Wissenschaftsgeschichte’ erfolgreich angesiedelt hat. Sie bemüht
sich um die Einheit der Geschichte und verfolgt ihren Gegenstand über
alle Epochen hinweg bis in die unmittelbare Gegenwart. Sie möchte
vor allem die langfristigen, oft ‘stillen’ Veränderungen verständlich
machen, die Universität, Bildung und Wissenschaft in vormodernen und
modernen Gesellschaften hervorgerufen haben.
Die GUW fördert u.a. durch länderübergreifende und naturgemäss interdisziplinäre Projekte und Tagungen die wissenschaftliche Forschung und Lehre im Gesamtgebiet der Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte. Sie stellt ihre Reihe der "Veröffentlichungen der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte" der Publikation von einschlägigen Abhandlungen, namentlich von Monographien, Tagungsakten, Aufsatzsammlungen und Forschungsberichten zur Verfügung. Der engeren Kommunikation dient das von Rüdiger vom Bruch herausgegebene "Jahrbuch für Universitätsgeschichte" (Bd. 1, Stuttgart 1998ff.); es ist kein Organ der GUW, steht jedoch den Zielen der Gesellschaft personell und wissenschaftlich sehr nahe. Für weitere Auskünfte stehen die Vorstandsmitglieder zur Verfügung, namentlich der Präsident Prof. Dr. Rainer C. Schwinges, Historisches Institut der Universität Bern, Länggassstrasse 49, CH-3000 Bern 9, email: rainer.schwinges[at]hist.unibe.ch oder der Sekretär Dr. Christian Hesse, Historisches Institut der Universität Bern, Länggassstrasse 49, CH-3000 Bern 9, email: christian.hesse[at]hist.unibe.ch. An den Präsidenten kann auch der ausgefüllte Beitrittsantrag zusammen mit einer dem Gesellschaftszweck entsprechenden Publikationsliste geschickt werden. Beitrittsantrag
zum Ausdrucken
Satzung
der
Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte
1.Die
Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte (GUW),
getragen von Fachvertreterinnen und -vertretern in Deutschland, Österreich
und der Schweiz, stellt sich die Aufgabe, wissenschaftliche Forschung und
Lehre zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte einschliesslich
der Bildungsgeschichte zu fördern, insbesondere a)durch
Referate und Aussprachen in Versammlungen der Mitglieder, b)durch
geeignetes Wirken in wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten,
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Archiven). c)Die
Gesellschaft bemüht sich, die Veröffentlichung von wissenschaftlichen
Arbeiten im Rahmen des Gesellschaftszwecks an geeigneter Stelle oder in
eigenen Publikationsorganen zu fördern. 2.Die
Gesellschaft verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne steuergesetzlicher Regelungen der genannten Länder. 3.Sitz
der Gesellschaft ist vorerst Bern. ART.
II
1.Mitglied
der Gesellschaft kann werden, wer sich auf dem Gebiet der Universitäts-
oder Wissenschaftsgeschichte durch entsprechende wissenschaftliche Veröffentlichungen
ausgewiesen hat.
2.Über
die Aufnahme auf schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die neuen
Mitglieder werden in geeigneter Form den Mitgliedern der Gesellschaft vorgestellt.
3.Die Gesellschaft kann eine
Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
ART. III 1.Die
ordentliche Mitgliederversammlung soll regelmässig alle zwei Jahre
an einem vom geschäftsführenden Ausschuss bestimmten Ort zusammentreten.
In dringenden Fällen können ausserordentliche Versammlungen einberufen
werden. Auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder ist der geschäftsführende
Ausschuss verpflichtet, eine ausserordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich
einzuberufen. 2.Auf
jeder ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens ein wissenschaftlicher
Vortrag mit anschliessender Aussprache gehalten werden. ART.
IV 1.Der
Vorstand der Gesellschaft besteht aus sieben Mitgliedern. Er wird von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. 2.Drei
seiner Mitglieder bilden den geschäftsführenden Ausschuss. Er
wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. 3.Ein
Mitglied des Ausschusses wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit zum Präsidenten gewählt. 4.Vorstand
und Ausschuss organisieren sich selbst. 5.Die
Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. 6. Wenn
ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit ausscheidet, kann sich
der Vorstand bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung selbst
ergänzen. 7.Der
Präsident wird durch einen Sekretär unterstützt. Diesem
obliegt die Erledigung des Schriftverkehrs und die Koordination der Gesellschaftsaktivitäten.
Er wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. ART.
V Der
Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der geschäftsführende
Ausschuss kann den Beitrag aus Billigkeitsgründen erlassen. ART
VI Bei
der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks,
fällt das gesamte Vermögen an eine gemeinnützige Institution. |
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